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Aufsätze
So verlieren wir die Demokratie (2) (Hajo Freese) |
Auch 75 Jahre nach der Machtübernahme durch Adolf Hitler und 63 Jahre nach dem Zusammenbruch des Dritten Reiches ist nationalsozialistisches Gedankengut immer noch oder wieder neu belebt präsent.
Einige Bereiche unserer Gesellschaft sind nie oder nur sehr oberflächlich entnazifiziert worden, so zum Beispiel das Rechtssystem und ihre Vertreter. Exemplarisch mag hierfür die lange skandalöse Geschichte um das Verbot der NPD stehen.
Ein gewisser Prof. Theodor Maunz , führender Staatsrechtler sowohl in der NS-Zeit als auch in der westdeutschen Nachkriegsrepublik; von 1957 bis 1964 CSU-Kultusminister in Bayern, Freund und Berater des bayrischen Ministerpräsidenten Goppel, kommentierte maßgeblich das Grundgesetz (Maunz-Düring) und schaffte damit die Grundlage dafür, dass der Artikel 139 des Grundgesetzes – das andauernde Verbot des Nationalsozialismus entsprechend den alliierten Bestimmungen von 1945 – von den Gerichten nicht mehr zum Verbot der NPD herangezogen wurde:
„Das BVG schließt sich damit der Rechtsmeinung an, dass das Verbot der NSDAP heute keinerlei Auswirkungen mehr haben dürfe und bekennende Neonazis Anspruch haben, wie demokratische Gruppierungen oder Parteien behandelt zu werden.“ Diese rechtswissenschaftliche Auffassung wird später von dem Maunz-Schüler Roman Herzog verfestigt. Auch Stoiber gehörte zu den Eleven des „Meisters“. Derselbe Prof. Theodor Maunz stellte sich vor 1945 dem nationalsozialistischen Regime zur Verfügung und versuchte es zu legitimieren und rechtlich zu erfassen. In dem unten genannten Artikel Gestalt und Recht der Polizei schrieb Maunz damals u.a. folgendes:
Es ist die Gründung des polizeilichen Wirkens auf den Willen der im Rahmen der völkischen Ordnung handelnden Reichsführung. (..) Was mit anderen Worten der Führer (..) in Form von Rechtsgeboten der Polizei an Aufträgen zuweist, bildet die Rechtsgrundlage der Polizei. Die Zuweisung kann im förmlichen Gesetzgebungsverfahren erfolgen. Sie kann ferner erfolgen im sonstigen Normenschöpfungsverfahren. Sie kann aber auch ergehen im Wege der Einzelweisung oder auch der Einzelbilligung. Dieses System hat (..) den alten Gesetzmäßigkeitsgrundsatz ersetzt, seitdem an die Stelle des alten Gesetzes der Wille des Führers getreten ist. (Anmerkung des Autors: man muss nur den letzten Satz verändern, dann bekommt diese Aussage aktuelle Bedeutung)
Trotz seines skandalträchtigen Rücktritts als bayrischer Kultusminister nach Bekanntwerden seiner „Nazi-Schriften“ erhielt Maunz nach seinem Tod 1993 ein bayrisches Staatsbegräbnis und dazu einen freundschaftlichen Nachruf des DVU-Chefs Dr. Gerhard Frey, dem Herausgeber u.a. der Deutschen Wochenzeitung und der National-Zeitung, in dem er offenbart, Maunz habe ihn verfassungsrechtlich lange Jahre beraten und anonym auch in seinen „Blättern“ geschrieben.
Ebenso erkennt man bei genauem Hinsehen die immer wieder augenfällige Rechtslastigkeit des Verfassungsschutzes, die geschichtliche Ursachen hat (Gehlen und Maunz) und durch den aktuellen politischen Einfluss wieder zu Tage tritt. Beobachter des G8-Gipfels konnten massive politisch motivierte Übergriffe im Zusammenspiel mit der Polizei beobachten, die verfassungsrechtlich unhaltbar waren. Stasi und Gestapo lassen grüßen.
Die aktuelle Tendenz der Missachtung der Verfassung durch weite Kreise der Politik, der Legislative und der Exekutive zeigt sich in einer Fülle kleinerer Gesetzes- und Verordnungsänderungen. (z.B. der Lautsprechererlass zur Montagsdemo in Hannover als Willkürakt des Polizeipräsidenten).
Einer der größten Versuchsballons zur Veränderung des GG ist die neue Sozialgesetzgebung SGB II, nach dem kriminellen Erfinder Peter Hartz auch Hartz 4 genannt.
Gerhard Schröder feierte den Bruch von mindesten sechs Artikeln des GG als die Schlüssellösung seiner Agenda 2010 und alle Parteien außer der Linken applaudieren.
Die gewollte Unklarheit dieses Gesetzes bringt auch zu Tage, dass der alte deutsche „Blockwartgeist“ wieder lebendig wird. Die willkürliche despotische Drangsalierung durch subalterne Beamte und Angestellte der einschlägigen Behörden feiert fröhliche Auferstehung, daneben auch die Diskriminierung und Denunzierung der Betroffenen.
Ein großer Teil der Auslegung dieses Gesetzes ist von der individuellen Befindlichkeit von oftmals selbst drangsalierten Mitarbeitern der Behörde abhängig.
Den Weg zur Verfassungsklage haben die Richter wohlweislich versperrt, die Klagen gegen diese Gesetzesfolgen sollen in absehbarer Zukunft durch Kosten und instanzliche Zulassungshürden stark erschwert werden.

Hier gibt es für Frau Merkel dann doch wieder Sachzwänge für die Politik: das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes muss ausgehebelt werden. „Vergessen Sie mal Ihr Grundgesetz!“. Das Sozialgesetzbuch II ist die despotische Anleitung für soziale Willkür, juristisch verbrämt auch „Ermessen“ genannt. Das Ermessen der ALG II-Behörde ufert mehr und mehr aus und inzwischen treten hier durchaus auch Straftatbestände wie Körperverletzung (mit Todesfolge), Nötigung und Amtsmissbrauch zu Tage. Ihre Ahndung wird allerdings durch systemkonforme Staatsanwälte verhindert.
Die wieder eingeführte Zwangsarbeit, im Neusprech dieser Politkaste auch als Ein-Euro-Job oder als Bürgerarbeit bezeichnet - Rainer Bomba als dubioser Protagonist dieses Neusprech verkaufte die Bürgerarbeit als brillant und genial - ist nur ein Sympthom für die menschenverachtende Gesetzgebung. Gedankliche Anleihen aus dem Nationalsozialismus sind unverkennbar. Immerhin „marschiert“ in Deutschland inzwischen ein 600000-Mann-Heer von Hartzsoldaten mit Spaten und Hacke, ein Heer von abgezockten, ausgenutzten Sklaven.
Man muss kein Prophet sein: es ist nur eine Frage der Unerträglichkeit des Leidensdruckes, wann dieses Heer auf Berlin zu zieht.
Anm. zu Maunz
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