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Deutschland fuehrte per Gesetz die Todesstrafe wieder ein |
Am 01. Juni 2006 wurde vom deutschen Parlament das sog. ‑ Optimierungsgesetz zum SGB II in aller Eile durchgeboxt. Damit ist es nun offiziell durch Gesetz erlaubt gleich auch aus welchen Gruenden auch immer einem Hartz-IV-Empfaenger auch im Umfang von 100% seine Leistung zu streichen.
Dies bedeutet konkret fuer den jeweiligen, mittellosen bzw. nur auf eben diese ‑ soziale Leistung angewiesenen Bezieher, dass er keinerlei finanzielle Mittel mehr zur Bestreitung seinen generellen Lebensunterhaltes mehr hat; diese sind mit der Leistungseinstellung durch die ARGE auf NULL Euro monatlich gesunken.
Andererseits bedeutet dies aber auch, dass der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, seinen Leistungsverpflichtungen zum Mietvertrag nachzukommen, mit der Folge, dass es sehr kurzfristig absehbar ist, wann ihm die fristlose Kuendigung wegen Mietezahlungsverzug auf den Tisch flattert.
Insgesamt folgt daraus, dass der Hartzie mangels der Moeglicheiten zur Nahrungsbeschaffung ab dem Datum des vollstaendigen Leistungsentzuges zu Hungern beginnen muss (es sei denn, er koennte sich entschliessen, seinen Lebensunterhalt fortan durch die Begehung von Straftaten gegen fremdes Eigentum oder Personen zu gewaehrleisten).
Das langsame Aushungernlassen durch den Staat (Bundesanstalt fuer Arbeit und Soziales -> Arbeitsaemter -> ARGEn) verbunden mit der zwingend folgenden Obdachlosigkeit die als Gefaehrdung der oeffentlichen Sicherheit und Ordnung ein nicht hinnehmbarer, ordnungswidriger Zustand ist muss daher, insbesondere auch in den kuehleren und winterlichen Jahreszeiten unvermeidbar in kurzer Zeit den (legalen) Tod der betroffenen Person zur Folge haben.
Damit steht insoweit das, die vorsaetzliche Toetung eines Menschen zulassende, Optimierungsgesetz zum SGB II in sehr klarem und Widerspruch zum hoechsten, geschuetzten Grundrechtsgut der bundesdeutschen Verfassung und den dazu anerkannten Menschenrechtsvereinbarungen.
Der Leistungsentzug durch die ARGEn oder deren gleichwertigen, anderslautenden Organisationen im Rechtsbereich ALG2/SGB II erfolgt immer als strafbewehrende Sanktion fuer tatsaechliche oder auch nur vermeintliche oder fiktiv behaupteten Rechtsverstoesse gegen die Hartz-IV-Regelungen.
Das Grundgesetz verbietet jedoch gerade die Toetung als Strafe fuer einen Gesetzesverstoss ausdruecklich.
Die Volksvertreter jedoch und dies durch alle (regierenden) Parteien hinweg haben mit dem Optimierungsgesetz ein wenn auch rechtswidriges Instrument geschaffen, genau diese verbotene – Strafe er Toetung eines Menschen wieder in die aktuelle Handhabung eingefuehrt.
Fazit: Die Execution der Todesstrafe ist seit dem Ende des letzten nazionalsozialistischen Weltkrieges wieder wenn auch sehr pseudolegal offiziell in Deutschland salonfaehig und praktisch anwendbar eingefuehrt.
Darueber hinaus wird sie auch von den executiven Organen der Bundesanstalt fuer Arbeit und Soziales, unter Bundesminister Franz Muentefering, SPD, naemlich den ARGEn, oder wie sich diese Agenturen in den verschiedenen Bundeslaendern auch immer nennen moegen, ohne mit der Wimper zu zucken vollstreckt.
Der bisher wohl skandaloeseste Fall, in dem ein Mensch auf diese grausame Weise executiert worden ist, ist der behinderte, 20jaehrige André Kirsch aus Speyer (geb. am 09.03.1987 gestorben worden am 11.04.2007).
Ein weiterer Fall, in dem die Toetungsaktion derzeiten aktuell in vollem Gange ist, spielt sich zur Zeit im Bereich der ARGE Gadebusch-Land ab.
Dort wurde dem schwerbehinderten, 62jaehrigen P.E. (Namen aus Gruenden des Persoenlichkeitsrechts gekuerzelt) am 01.07.2007 durch die ARGE Gadebusch stillschweigend die Leistung mit 100% (fortdauernd) eingestellt.
Schlussbemerkung:
Deutschland ist kein armes Land - Deutschland ist ein mörderisches Land!
Durch das neue SGBII-"Optimierungsgesetz" wird das grundgesetzliche Verbot der Todesstrafe ausgehebelt und zumindest für die Hartz-IV Bezieher umgangen.
Nach SGBII-Optimierungsgsetz können - aus welchen Gründen auch immer - den Hilfebedürftigen die Leistungen sogar um 100% gestrichen werden. Die Folge davon ist: >langsames Verhungern - Verlust der Wohnung - und schliesslich verrecken wie eine Ratte - irgendwo auf der Landstrasse.
Es leben das selbstgerechte pseudodemokratische und ach so sozialstaatliche Deutschland 2007
Art.102 GG [Unzulaessigkeit der Todessrafe] Die Todesstrafe ist abgeschafft Rn. 1 Diese Vorschrift bildet zum einen eine Reaktion auf den Missbrauch der Todesstrafe durch den nationazialsozialistische Staat [BVerfGE 39, 1/36f; 45, 187/225] und traegt andererseits dem Gesichtspunkt Rechnung, dass der Nutzen der Todesstrafe im Vergleich zur lebenslangen Freiheitsstrafe zu gering ausfaellt, um damit die Vernichtung des hoechsten Rechtswertes, das Leben eines Menschen, zu rechtfertigen. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.Mai 1949 [BGBl. I 1]
Quelle: [klick]
Pierre Mensah- Dorfstr.16 - 19205 Krembz - Te. 01805-684306-205 - Fax: - 264
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