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„Volunteering“ und „Bürgerarbeit“ in Gemeinwohl-Konzepten (Ramón Reichert)

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Abstract
 
Im Dritten Sektor werden allgemein bisher nicht erschlossene Beschäftigungsmöglichkeiten vermutet. Schlagworte wie „Neues Ehrenamt“, „Bürgerarbeit“ oder „Volunteering“ kennzeichnen die Suche nach „brachliegendem“ Humankapital. Als Musterbeispiel des organisierten „Volunteering“ gelten die USA. Aber auch innerhalb der Europäischen Union wurde im letzten Jahrzehnt die Bewirtschaftung des “Engagementpotentials” als arbeitsmarktpolitisches Regulativ forciert. Am Beispiel der aktuellen Diskussionen über den Beitrag zivilgesellschaftlicher Arbeit zur Erhaltung der demokratischen Ordnung wird untersucht, wie die Selbstregulationsfähigkeit von Individuen und Gruppen mit ökonomischer Profitmaximierung und gesellschaftspolitischen Zielen verknüpft werden. Der Beitrag geht davon aus, dass in den Debatten um den Stellenwert sozialer Anerkennung von unbezahlter Arbeit gleichermaßen ein neues Subjekt der Arbeit konstruiert wurde, darin wirtschaftlicher Wohlstand und persönliches Wohlsein miteinander gekoppelt sein sollen. Im Zentrum der Untersuchung steht die Untersuchung der Genese und der argumentativen Rechtfertigung der Beziehungen zwischen dem Abbau sozialstaatlicher Leistungen und dem zunehmenden Appell an „Eigenverantwortung“ und „Selbstsorge“.
 
1 Von der passiven zur aktiven Dienstleistung
 
In den gegenwärtigen Konzepten zur Aufwertung der ehrenamtlichen Tätigkeit soll die entscheidende Wende vom alten karitativen Ehrenamt zum aktiven, freiwilligen Engagement als soziale Innovation vollzogen werden. Geht es nach dem Konzept des „Neuen Ehrenamtes” (exemplarisch Olk, 1998), dann hat das Image der passiven, abhängigen und selbstlosen Dienstleistung ausgedient. Mit dem Gegensatzbegriff des aktiven, unabhängigen und individualistischen „Service” gilt es, die als „zeitgemäß” bestimmte Dienstleistung endgültig von ihrer Geschichte der Subsistenz, der materiellen Lebensgrundlage sowie ihrer Subordination, der sozialen Unterordnung zu lösen. Vor der ersten industriellen Revolution war die Begleitung von Armen, Kranken, Behinderten und Betagten fast ausschliesslich eine Angelegenheit der kirchlichen Gemeinde. In den Industrienationen des 19. Jahrhundert wurde die soziale Dienstleistung zunehmend in Form von Armengesetzen, Regelungen der Arbeitszeit, Schulpflicht und Verbot der Kinderarbeit zum Gegenstand allgemein gültiger Gesetzgebung. Doch die Angst der angesehenen Bürger vor revolutionären Aktionen der Arbeiterbewegung am Höhepunkt der ersten
 
Arbeit, Heft 1, Jg 11 (2002), S. 33-47
 

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